Was kommt wegen Alkohol am Steuer bei der MPU auf mich zu?

MPU wegen Alkohol am Steuer – das müssen Sie beachten

Nüchtern betrachtet - Sie wollen Ihren Führerschein zurück!

Wenn Sie wegen Alkohol am Steuer zur MPU müssen, wurden Sie bei einer Kontrolle der Polizei mit 1,6 ‰ oder mehr erwischt. Oder Sie wurden wiederholt mit mehr als 0,5 ‰ mit oder ohne bereits erfolgter MPU auffällig.

Personen die mit 1,1 bis 1,59 ‰ unterwegs waren, droht eine MPU nur, wenn aus Sicht der Führerscheinstelle Zweifel an der Fahreignung besteht - z.B. das Fehlen alkoholbedingter Ausfallerscheinungen. Die Entscheidung, ob eine MPU angeordnet wird oder nicht, trifft die Führerscheinstelle nach einer Prüfung.

Für Fahranfänger sind die Regeln viel einfacher – diese dürfen überhaupt keinen Alkohol im Blut haben, wenn sie mit einem Kraftfahrzeug unterwegs sind. Diese Regel hat einen einfachen Grund: nur nüchtern kann man mit voller Konzentration fahren. Es geht um die Sicherheit im Straßenverkehr, konzentrierte Menschen können Unfälle vermeiden. Bei 1,1‰ ist das Unfallrisiko um das ca. 10-fache erhöht.

Das sind die Gründe, warum bei Ihnen eine MPU angeordnet wurde.

Und jetzt – was kommt wegen Alkohol am Steuer auf mich zu?

Normalerweise werden Sie für 6 - 12 Monate gesperrt. Innerhalb dieser Sperrfrist dürfen Sie die MPU machen, erhalten aber Ihre Fahrerlaubnis erst nach Ablauf Ihrer Sperrfrist wieder. Es gibt die Möglichkeit von Sperrfristverkürzungen von höchstens drei Monaten. Wenden Sie sich bei Fragen dazu am besten an uns.
Bereiten Sie sich innerhalb dieser Sperrfrist auf die MPU vor, so kommen Sie am schnellsten wieder zu Ihrem Führerschein!

Abstinenzbeleg – Ihr täglicher Beitrag zur erfolgreichen MPU

Ganz klar, irgendwie müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihr Verhalten geändert haben. Wenn es bei Ihnen notwendig ist, vom ersten Tag an. Ein erfahrener MPU-Berater kann Ihnen sagen, ob Sie einen Abstinenznachweis brauchen. Allerdings wird bei Drogen- und Alkoholverstößen in der Regel immer der Nachweis einer Abstinenz gefordert. Dieser Abstinenzbeleg kann auf verschiedene Weise erbracht werden:

  • Haaranalyse: Haare speichern über lange Zeit alle möglichen Substanzen ein, auch Alkohol. Dafür wird eine Haarprobe entnommen und untersucht. Hier gilt die Faustregel – ein Zentimeter gibt über die Dauer eines Monats Auskunft. Üblicherweise wird also alle drei Monate eine Haarprobe entnommen, sodass Sie dann Ihr Konsumverhalten für gewöhnlich über die Dauer eines Jahres nachweisen können. Die Kosten dafür müssen Sie selbst tragen.
  • Urinprobe: hier werden Sie mehrmals und unangemeldet zur Probe gebeten, sodass Sie nie wissen, wann Ihr Konsum unter die Lupe genommen wird.
  • Nachweis über kontrolliertes Trinken: manchmal genügt es, wenn Sie Ihr Trinkverhalten kritisch schildern. Wann trinken Sie? Warum und wie viel? Kontrolliertes Trinken beschreibt das Trinken nur zu besonderen Anlässen und dazu in geringen Mengen.

Wenn Sie Unterstützung bei dieser Frage brauchen – oder einfach nur von unserer Erfahrung profitieren möchten: