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Haaranalyse oder Urinkontrolle?

Sowohl Haaranalyse als auch Urinkontrolle sind kein Beweis für Ihre Fahreignung – sie sind ein wichtiger Puzzlestein für Ihre positive MPU. Damit Sie Ihren Abstinenzbeleg auch in Ihrem Gutachten verwerten können, müssen bei den Laboranalysen forensische Bedingungen eingehalten werden und das Labor sollte nach DIN ISO/IEC 17025 für forensische Zwecke nach den Standards der Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie akkreditiert sein.

Für welches der beiden Verfahren Sie sich entscheiden, hängt von den besonderen Details Ihres Falls und was für Sie sinnvoll ist, ab. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen bei der Entscheidung.

Zuletzt aktualisiert am 22.09.2017 von Beate Deißler.

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